Rechtliche Grundlagen
- Medizinproduktegesetz (MPG)
- Medizinprodukte- Betreiberverordnung (MPBetreibV)
- KRINKO- Empfehlung „Infektionsprävention in der Zahnheilkunde –
- Anforderungen an die Hygiene“ 2006
- KRINKO/BfArM-Empfehlung „Anforderungen an die Hygiene bei der
- Aufbereitung von Medizinprodukten“ 2012
Dokumentation
- Standard-Arbeitsanweisungen
Baulich-funktionelle Anforderungen
- Aufbereitungsbereich/Aufbereitungsraum
Qualifikation des Personals nach § 4 Abs. 3 MPBetreibV
- abgeschlossene Berufsausbildung (Stomatologische Schwester, Zahnarzthelferin, Zahnmedizinische Fachangestellte) oder
- fachspezifische Fortbildung gemäß Anhang 6 KRINKO/ BfArM- Empfehlung
Die Fachkenntnisse und die Kenntnisse über die gesetzlichen Grundlagen sind in Verantwortung des Betreibers durch geeignete Maßnahmen auf dem aktuellen Stand zu halten.
Training der aufbereitenden Mitarbeiterinnen
- Das mit der manuellen Aufbereitung von zahnärztlichen Übertragungsinstrumenten der Kategorie „kritisch B“ beauftragte Personal muss in der praktischen Durchführung des Verfahrens geschult sein.
- Dies geschieht dadurch, dass zunächst - unter Aufsicht des Zahnarztes – initial sechs Übertragungsinstrumente nach der vorgegebenen Arbeitsanweisung aufzubereiten sind.
- Anschließend ist bei dem zuletzt aufbereiteten Übertragungsinstrument eine Untersuchungen auf Restprotein mit einem geeigneten Testverfahren vorzunehmen.
- Werden die Akzeptanzkriterien erreicht, darf die manuelle Aufbereitung durch diese Mitarbeiterin durchgeführt werden.
- Die Überprüfung der Reinigungsleistung ist in festgelegten Abständen zu wiederholen.
Technische Ausstattung
- Produkte und Zubehör nach Herstellerangaben
- Aufbereitungsbereich/Aufbereitungsraum:
Wasseranschluss für die Wasserpistole zur Vorbehandlung innen, Druckluftanschluss bzw. Druckluft in Dosen zum Ausblasen der Übertragungsinstrumente innen