Stadt und Land

Gesundheitspolitische Positionen zur Bundestagswahl 2021

Flächendeckend, hochwertig, nachhaltig

  • Für die Niederlassungen auf dem Land sind politische Anreizmodelle und Rahmenbedingungen nötig, die die Politik gemeinsam mit der Selbstverwaltung entwickeln sollte.
  • Ein besonderes Augenmerk gilt vulnerablen Gruppen wie z. B. Menschen mit Behinderung, denn alle Patientinnen und Patienten müssen adäquat behandelt werden können.
  • Die Ausbildungsinhalte der Zahn-, Mund- und Zahnersatzpflege für Pflegefachkräfte müssen flächendeckend umgesetzt werden.
  • Im Sinne einer nachhaltigen Zahnmedizin wollen wir gemeinsam mit den verschiedenen staatlichen Ebenen geeignete Beratungsprojekte und praktische Unterstützung für die Praxen gestalten und implementieren.
     

Worum es geht

Es ist eines der Grundprinzipien unseres modernen Gesundheitssystems: Wer krank ist, bekommt die notwendigen (zahn)medizinischen Leistungen. Diese hochwertigen Gesundheitsleistungen dienen allen Patientinnen und Patienten, egal wie alt man ist oder wo man lebt, ob man eine Behinderung hat oder pflegebedürftig ist, unabhängig von Herkunft und von Sprachkenntnissen. Allen Patientinnen und Patienten kommt die flächendeckende, qualitativ hochwertige (zahn)medizinische Versorgung in Deutschland zugute.

Dieses Grundprinzip wird immer wieder herausgefordert – durch die Alterung der Gesellschaft, durch Zuwanderung oder die Ausdünnung von Angeboten auf dem Land. Auch Klima- und Umweltschutz fordern die Zahnarztpraxen zunehmend heraus, denn sie müssen auf das gestärkte Umweltbewusstsein und die Erwartungshaltung der Patientinnen und Patienten reagieren. Diesen Herausforderungen stellt sich die Zahnärzteschaft. Die flächendeckende Versorgung auch in dünn besiedelten Regionen muss sichergestellt werden, indem man dort attraktive Bedingungen für die zahnärztliche Berufsausübung bietet. Die Mund- und Zahngesundheit von älteren Menschen, Pflegebedürftigen sowie Menschen mit Behinderung lässt sich verbessern, indem man die Anspruchsberechtigungen erweitert.
 

Flächendeckende Versorgung in Stadt und Land sichern

Eine flächendeckende zahnmedizinische Versorgung in den Städten und auf dem Land zu gewährleisten, ist Ziel und Anspruch der Gesundheitspolitik. Zwei Entwicklungen erschweren es, diesem Anspruch voll und ganz gerecht zu werden: Die Konzentrationsprozesse in den Städten, die u.a. auch durch die Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) forciert werden, und die Ausdünnungsprozesse im ländlichen Raum, die die wohnortnahe Versorgung erschweren. Gerade im ländlichen Raum besteht Handlungsbedarf, denn die älter werdende Bevölkerung dort hat spezifische Bedürfnisse.

Wenn die Bevölkerung älter wird, steigt auch die Zahl der Pflegebedürftigen und der Menschen mit Behinderung. Die Zahnärzteschaft konnte die damit verbundenen Herausforderungen bisher mit hohem persönlichem Einsatz, Eigeninitiative und ehrenamtlichen Engagement bewältigen. Dies ist aber keine Lösung auf Dauer, um bestehende Versorgungslücken zu schließen. Und bisher fehlt es an Anreizen, damit sich mehr Zahnärztinnen und Zahnärzte auch in Kleinstädten und Dörfern niederlassen. Hier muss die Politik zusammen mit der Zahnärzteschaft geeignete Maßnahmen erarbeiten, die die Tätigkeit in ländlichen Gegenden unseres Landes attraktiver gestalten.
 

Zahnmedizin für Menschen, die besondere Unterstützung brauchen

Das Versorgungsstärkungsgesetz hat Verbesserungen in der Alters- und Behindertenzahnheilkunde ermöglicht. Versorgungslücken wurden geschlossen, indem Versicherte, die Instruktionen zur Mundhygiene nicht verstehen oder umsetzen können, besondere Leistungen zur Vermeidung von Zahnerkrankungen erhalten.

Der betroffene Personenkreis ist jedoch zu eng gefasst. Anspruchsberechtigt sind lediglich Bezieherinnen und Bezieher von Eingliederungshilfe und Personen mit Pflegegrad – damit werden nicht alle Menschen mit einer zahnmedizinisch relevanten Behinderung erreicht.

Die Eingliederungshilfe sollte zukünftig in einem neuen Teilhabegesetz geregelt werden. Derzeit müssen Menschen mit Behinderung überwiegend in der zahnärztlichen Praxis behandelt werden. Was fehlt, sind intelligente Lösungen für die häusliche Betreuung, bei deren Entwicklung die ambulanten Pflegedienste und die pflegenden Angehörigen einbezogen werden.

Der G-BA hat für die Behandlung von Parodontalerkrankungen eine Richtlinie beschlossen, die zum 1. Juli 2021 in Kraft treten soll. Ein Schwerpunkt sind dabei die besonderen Bedürfnisse von Pflegebedürftigen und Versicherten mit Eingliederungshilfebedarf. Die verfasste Zahnmedizin hat Vorschläge unterbreitet, wie die Leistungen nach § 22a SGB V erweitert werden können, um die parodontologische Versorgung für diese Versichertengruppen zu gewährleisten.

Eine weitere Herausforderung: Die Zahl der Patientinnen und Patienten, die auf Grund ihres allgemeinen Gesundheitszustandes nicht unter ambulanten Bedingungen auch in Narkose behandelt werden können, wird steigen. Sie benötigen ggfs. eine prä- und postoperative stationäre Betreuung.
 

Mundgesundheit in der Pflege stärken

Menschen mit Unterstützungsbedarf haben oft einen größeren Restzahnbestand und besitzen komplexeren Zahnersatz oder Implantate. Auf Anregung der Bundeszahnärztekammer ist dies in die modernisierte Ausbildung der Pflegeberufe eingeflossen. Im nächsten Schritt ist es nun wichtig, dass diese zahnmedizinischen Inhalte der neuen Ausbildungsverordnung zum Beruf „Pflegefachfrau“/„Pflegefachmann“ flächendeckend umgesetzt werden.
 

Nachhaltige Zahnmedizin fördern

Auch beim Arzt- und Zahnarztbesuch erwarten die Bürgerinnen und Bürger, dass Ressourcen geschont und Müll vermieden wird. Eine nachhaltige Zahnmedizin wird schon in vielen Praxen gelebt. Sie beziehen Ökostrom und Patientinnen wie Patienten nutzen Becher aus recycling-fähigem Material. Ressourcenmanagement, Abfallvermeidungs- und Recyclingmanagement sind mittlerweile in vielen Praxen Alltag.

Nicht zu vergessen: In Deutschland existiert schon viel länger als in fast allen europäischen Nachbarländern eine Pflicht für Amalgamabscheider in der Praxis – damit wird die Einleitung von amalgambelastetem Abwasser aus der Zahnarztpraxis in die Kanalisation verhindert.

Zu einer nachhaltigen Zahnarztpraxis gehören auch Energieversorgung, Gebäudedämmung, Fassadenbegrünung, moderne Mülltrennung oder die Anschaffung von elektronischen Geräten aus nachhaltigen Lieferketten und mit der Möglichkeit zur Aufarbeitung und damit langlebigen Nutzung.

Diese Herausforderungen zu bewältigen ist ebenso notwendig wie kostenintensiv, zumal gleichzeitig strenge Hygieneregeln einzuhalten sind. Zahnärztinnen und Zahnärzte, gerade die jüngeren, erwarten Engagement, Unterstützung und Orientierung, damit auch in den Zahnarztpraxen ein Beitrag zum Klima- und Umweltschutz geleistet werden kann. Die Bundeszahnärztekammer engagiert sich daher bereits seit einigen Jahren auf nationaler wie europäischer Ebene zum Thema Nachhaltigkeit, beispielsweile durch Austausch mit dem Fraunhofer Institut. Wie in der Medizin auch sehen die Zahnärztinnen und Zahnärzte den zunehmenden Verbrauch von Einmalartikeln kritisch. Hier sucht die Bundeszahnärztekammer den Austausch mit der Politik, um – selbstverständlich unter Einhaltung der Hygieneanforderungen – Alternativen zu ermöglichen. Wir werden federführend als Bundeszahnärztekammer den Informationsaustausch mit Dentalindustrie und -handel verstärken und nach gemeinsamen Lösungen suchen. Der Politik bieten wir uns als kompetenter Ansprechpartner für die Erarbeitung gemeinsamer Lösungen an.

Zahnärztekammern der Länder
Positionen und Statements