NachrichtNutzung von Gesundheitsdaten für die Versorgung Europäischer Gesundheitsdatenraum

BZÄK-Positionen

Auf EU-Ebene laufen die Beratungen über den Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission zur Schaffung eines Europäischen Gesundheitsdatenraums (European Health Data Space - EHDS) auf Hochtouren. Ziel des EHDS ist es, die nationalen Gesundheitssysteme interoperabel zu verbinden, um einen sicheren Transfer von Gesundheitsdaten zu ermöglichen. Patientinnen und Patienten sollen auf Datenmindestsätze EU-weit zugreifen können, z.B. Rezepte, Laborergebnisse, Röntgenbilder, Entlassungsberichte, Impfnachweise.
Darüber hinaus sollen die Gesundheitsdaten im Wege einer sekundären Nutzung für die Gesundheitsforschung oder die Politikgestaltung verwendet werden dürfen.

In einem umfassenden Positionspapier begrüßt die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) das Vorhaben, allerdings unter der Voraussetzung, dass die bisher geltenden Prinzipien der informationellen Selbstbestimmung, des Datenschutzes und der Datensicherheit gewahrt bleiben.

Zahnärztlichen Praxen darf außerdem keine Mehrarbeit entstehen – denn Personal ist extrem knapp. Sollten den Praxen Mehrkosten entstehen, müssen diese vollumfänglich erstattet werden.

Eine gemeinwohlorientierte Forschung mit Gesundheitsdaten sollte ebenfalls möglich sein, sich aber auf strukturierte Daten stützen, die zur Beantwortung einer konkreten Fragestellung geeignet und mit vertretbarem Aufwand verfügbar sind.

Zu den vollständigen Positionen der Bundeszahnärztekammer zum Europäischen Gesundheitsdatenraum

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Positionen und Statements