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Gebührennummern

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G - Kieferorthopädische Leistungen (6000…

Eingliederung eines Teilbogens

Die Gebührennummer 6090 ist je Kiefer (2x je Sitzung) und neben den Gebührennummern 6030 bis 6050 berechnungsfähig. Die Nummer 2702 der Gebührenordnung der Ärzte – GOÄ - setzt einen Kieferbruch voraus.