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Übersicht - Urteile
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Berufliche Kommunikation

Werbung mit Kultur-, Sport- und Sozialsponsoring

Werbung mit Kultur-, Sport- und Sozialsponsoring ist zulässig, sofern sie sachangemessen und informationsgerecht ist.

Berufliche Kommunikation

Werbung durch einen Stand auf einer Verbrauchermesse

erbung durch einen Stand auf einer Verbrauchermesse ist zulässig, sofern

sich nach den konkreten Umstände des Einzelfalles, bspw. die Gestaltung des Ausstellungsstandes, die Art und Weise der Präsentation der Dienstleistung und das Auftreten der…

Berufliche Kommunikation

Bekanntgabe des Praxisjubiläums durch Zeitungsannoncen

Wird ein 10 jähriges Praxisjubiläum in Zeitungsannoncen bekanntgegeben, ist von einer berufswidrigen Werbung auszugehen, da durch die Art der Außendarstellung des Arztes die ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung des Berufsstandes, das berufliche …

Berufliche Kommunikation

Verwendung eines farblichen Praxislogos

Die graphische oder farbliche Gestaltung des Briefbogens ist Ausdruck der Präsentation der Zahnarztpraxis. Es ist deshalb berufsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn eine zahnärztliche Gemeinschaftspraxis unter Verwendung eines farblichen Logos auf…

Berufliche Kommunikation

Berichterstattung eines Nachrichtenmagazins über empfehlenswerte Ärzte

Ist es ersichtlich, dass es wesentliches Ziel einer publizierten Ärzteliste ist, ratsuchende Patienten zu informieren, ist eine Berichtserstattung eines Nachrichtenmagazins über empfehlenswerte Ärzte zulässig.

Berufliche Kommunikation

Hinweis auf Behandlungsspektrum der eigenen Praxis durch Wartezimmer-TV

Bietet ein Arzt in seinen Praxisräumen ein sogenanntes Wartezimmer TV an, ist dies grundsätzlich berufsrechtlich unbedenklich, solange dort Hinweise zum Behandlungsspektrum und der Organisation der eigenen Praxis erfolgen. Darüber hinaus gehende…

Berufliche Kommunikation

Wettbewerbswidrige Förderung fremden Wettbewerbs durch Veröffentlichung einer Bestenliste der…

Liegen keine sachlichen Beurteilungskriterien für eine Bezeichnung namentlich genannter Ärzte als "Die besten Ärzte Deutschlands" in einer redaktionellen Berichterstattung vor, liegt eine sittenwidrige Förderung fremden Wettbewerbs vor.

Urteile

Praxisbezeichnung als Einzelpraxis als „Zahnärzte- oder Ärztehaus"

Die Bezeichnung „Ärztehaus", insbesondere in der Größe 1 m x 2 m, entfaltet eine Suggestiv- und Sogwirkung und stellt deshalb einen unzulässigen Wettbewerbsvorteil dar.

(Hinweis: Ob der relevante Verkehr unter einem „Ärztehaus" ein Haus versteht, in…

Berufliche Kommunikation

Werbung mit einem Hol- und Bringservice für Zahnersatz aus Pflege- und Altenheimen zur Reinigung in…

Unterhält ein Pathologe einen Botendienst zwischen Krankenhäusern oder Ärzten und seinem Labor, ist dies nicht wettbewerbswidrig, selbst dann, wenn der Botendienst über eine große Entfernung und/oder für die Auftraggeber unentgeltlich betrieben wird.