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C - Konservierende Leistungen (2000) Runderlasse der Finanzministerien zur GOZ

Runderlasse der Finanzministerien zur GOZ sind bloße Rechtsauffassungen des Dienstherren und binden die Gerichte nicht.

| Gericht: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen | Aktenzeichen: 1 A 1660/15 | Dokumententyp: Beschluss | Rechtskraft: rechtskräftiger Berufungsbeschluss - siehe dazu VG Köln Az.: 10 K 4705/13

Paragraphen: § 5 - Bemessung der Gebühren für Leistungen des Gebührenverzeichnisses
Gebührennummern: 2200, 2210, 2220, 5170

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