KlartextKlartext 03/24

Themen

Europawahl: Zwölf europapolitische Kernanliegen der Bundeszahnärztekammer | Digital-Gesetz: „Safety first“ muss auch in Zukunft gelten! | DIW-Studie: Werbebeschränkungen für ungesunde Lebensmittel können Gesundheitskosten senken | Demokratie und Pluralismus: Gemeinsame Erklärung des Gesundheitswesens | Bundesverband der Freien Berufe (BFB): Dialog zur Fachkräftesicherung | Initiative proDente | EHDS – Grünes Licht für Europäischen Gesundheitsdatenraum | Europawahl: BZÄK-Europatag


Europawahl: Zwölf europapolitische Kernanliegen der Bundeszahnärztekammer

Die Wahl zum Europäischen Parlament findet in Deutschland am 9. Juni 2024 statt. Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) hat im Vorfeld ein Positionspapier verfasst, in dem sie die Kernanliegen für die kommenden Jahre definiert.

Im Mittelpunkt steht die Sicherstellung der freien zahnärztlichen Berufsausübung im Interesse der Patientinnen und Patienten. Zudem gilt es, neue und bestehende EU-Vorgaben auf deren bürokratische Auswirkungen für Praxen zu hinterfragen. Ferner muss die Qualität der zahnmedizinischen Ausbildung in den EU-Mitgliedstaaten, die Grundlage für die automatische Anerkennung der Abschlüsse aus anderen EU-Staaten ist, gewährleistet bleiben. Die Initiativen der EU im Bereich der Digitalisierung im Gesundheitswesen müssen zum Patientennutzen beitragen und dürfen nicht die Sicherheit sensibler Gesundheitsdaten gefährden. Mit Blick auf den EU-Rechtsrahmen für Medizinprodukte setzt sich die BZÄK für eine Überarbeitung ein, um Praxistauglichkeit zu erreichen.

Die zwölf Kernforderungen für die Europawahl 2024:

  • Zukunft der EU-Gesundheitsunion – Zuständigkeit der EU-Mitgliedstaaten wahren
  • Überarbeitung des EU-Rechtsrahmens für Medizinprodukte dringend notwendig – Balance zwischen Patientensicherheit und Innovationsfähigkeit erhalten
  • Digitalisierung im Gesundheitswesen zum Nutzen der Patientinnen und Patienten gestalten
  • Bürokratieabbau jetzt – Folgen europäischer Gesetzgebung besser abschätzen
  • Antibiotikaresistenzen bekämpfen
  • Sicherstellung der freien Berufsausübung im Patienteninteresse und Erhalt bewährter Strukturen der Selbstverwaltung
  • Verabschiedung einer europäischen Charta der Freien Berufe
  • Hohe Qualität der zahnmedizinischen Ausbildung sichern
  • Fachkräftebedarf sichern ohne Patientensicherheit zu gefährden
  • Sicherung der Versorgung mit Arzneimitteln und Schutzausrüstung – Widerstandsfähigkeit stärken
  • Freier Zugang zu zahnärztlicher Versorgung in der Europäischen Union
  • Mundgesundheit in der EU durch konsequente Prävention verbessern


Gesundheitspolitische Positionen zur Europawahl 2024


Digital-Gesetz: „Safety first“ muss auch in Zukunft gelten!  

Mitte März hat die gematik ein neues Verfahren zur Einlösung elektronischer Rezepte freigegeben: mit Card-Link können Versicherte die elektronische Gesundheitskarte mit dem Handy auslesen. Erstmals sollen Apps von Drittanbietern auf die Telematikinfrastruktur zugreifen können, die nicht von der gematik zugelassen sind. Das Bundesministerium für Gesundheit hat diesen Beschluss gegen alle Stimmen der anderen gematik-Gesellschafter durchgedrückt.

BZÄK-Vizepräsidentin Dr. Romy Ermler: „Die BZÄK hält das CardLink-Verfahren grundsätzlich für nützlich, klar ist aber, dass es dieselben Sicherheitsanforderungen erfüllen muss wie jede Anwendung in der TI. Die Leistungserbringer hatten dazu konkrete Forderungen formuliert, die das BMG nicht aufgriff. Angesichts dieser Risikobereitschaft kann man nur hoffen, dass die Expertise des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und des Bundesdatenschutzbeauftragten (BfDI) auch in Zukunft angemessen berücksichtigt werden.“ Bisher muss die gematik bei ihren Spezifikationen das Einvernehmen mit BSI und BfDI herstellen. Das neue Digital-Gesetz sieht dagegen vor, dass BSI und BfDI künftig nur noch „ins Benehmen“ gesetzt werden müssen.


DIW-Studie: Werbebeschränkungen für ungesunde Lebensmittel können Gesundheitskosten senken

Eine Kurzstudie von DIW Econ im Auftrag von Foodwatch zeigt, dass Werbebeschränkungen für ungesunde Lebensmittel gemäß dem Kinder-Lebensmittel-Werbegesetz (KLWG) die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen schützen können, ohne die Wirtschaft zu belasten. Sie belegt, dass die prognostizierten Werbeeinbußen überschätzt werden, während das Gesetz erhebliche Gesundheitskosten einsparen kann.

Die direkten Gesundheitskosten einer ungesunden Ernährung werden auf 17 Milliarden Euro geschätzt. Berücksichtigt man langfristige Effekte durch Folge- und Begleiterkrankungen, beliefen sich die jährlichen direkten Kosten durch Adipositas auf circa 29,4 Milliarden. Werbeeinschränkungen für ungesunde Lebensmittel könnten einen signifikanten Beitrag zu einer gesünderen Ernährung leisten. Und zur Vermeidung von erheblichen Gesundheitskosten führen. Dergesamtwirtschaftliche Nutzen des KLWG wäge die Kosten auf dem Werbemarkt demnach mehr als auf.

Studie


Demokratie und Pluralismus: Gemeinsame Erklärung des Gesundheitswesens

Mehr als 200 Verbände und Organisationen aus dem Gesundheitswesen haben die Erklärung „Demokratie und Pluralismus als Fundament für ein menschliches Gesundheitswesen“ veröffentlicht, das auch die BZÄK mitgezeichnet hat. Denn im Gesundheitswesen zählen Mitmenschlichkeit, Toleranz und Vielfalt.

Zur Erklärung


Bundesverband der Freien Berufe (BFB): Dialog zur Fachkräftesicherung

Die Freien Berufe und ihre Teams sind ein beachtlicher Teil der deutschen Wirtschaft, gemeinsam erwirtschaften sie jeden zehnten Euro. Am 1. März trafen sich die Mitglieder des BFB-Gesprächsforums „Junge Freie Berufe“ zur Auftaktsitzung 2024. Dort tauschten sie sich mit Boris Petschulat, Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, zum BFB-Impulspapier zur Fachkräftesicherung „Talente finden, fördern und binden“ aus.

In diesem wird konstatiert: Bürokratie führt zu Fehlallokation von ohnehin zu geringen Ressourcen. Hier sind Entlastungspotenziale durch den Abbau unnötiger Bürokratie freizusetzen.

Zum Impulspapier


Initiative proDente

proDente veröffentlichte aktuell die Presseinformationen „Zähne bleichen: Das sollten Sie beim Bleaching beachten!“, „Down-Syndrom“ und informierte über die neuen, kostenlos zu bestellenden Materialien: Flyer „Prophylaxe“ sowie Magazin „Parodontitis“.


EHDS – Grünes Licht für Europäischen Gesundheitsdatenraum

Am 14. März haben sich die Unterhändler von Europäischem Parlament, Europäischer Kommission und der im Rat versammelten Mitgliedstaaten auf einen Kompromiss über die Schaffung eines europäischen Gesundheitsdatenraums, European Health Data Space (EHDS), geeinigt. Damit gelang es, eines der wichtigsten EU-Gesetzgebungsverfahren der Gesundheitspolitik nach monatelangen Verhandlungen rechtzeitig vor den Europawahlen abzuschließen. Ziel ist es, die nationalen Gesundheitssysteme der EU auf Grundlage interoperabler Austauschformate digital zu verbinden und den Zugriff auf bestimmte Patientendaten grenzüberschreitend zu ermöglichen. Knackpunkt der Verhandlungen war die Frage, inwieweit Patientinnen und Patienten dem widersprechen können. Der Kompromiss sieht nun vor, dass die Mitgliedstaaten selbst entscheiden können, ob sie ein Recht auf Opt-Out einräumen.

Die BZÄK hatte wiederholt dazu aufgefordert, den EHDS ohne weitere (bürokratische) Belastungen für die Praxen umzusetzen sowie den Datenschutz einzuhalten. Sie wird die Einführung in diesem Sinne kritisch begleiten.

 Weitere Informationen


Europawahl: BZÄK-Europatag

Vor den Europawahlen Anfang Juni soll auf dem Europatag der Bundeszahnärztekammer mit Kandidatinnen und Kandidaten für das Europäische Parlament und Bundestagsmitgliedern über europapolitische Gesundheitspolitik diskutiert werden. Er findet am 24. April in Berlin statt.

Details


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