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Gebührennummern

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B - Prophylaktische Leistungen (1000)

Wirksamkeitsvoraussetzung einer Gebührenvereinbarung

Eine Gebührenvereinbarung, in der Steigerungssätze bis zum 8,2-fachen Satz vereinbart wurden, ist nicht automatisch sittenwidrig. Die pauschale Rüge der Sittenwidrigkeit ist nicht ausreichend.