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Gebührennummern

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§ 4 - Gebühren

Neben den kieferorthopädischen Kernpositionen 6030 bis 6080 GOZ sind weitere Leistungen zusätzlich…

Die Gebührennummern 6030 bis 6080 umfassen nur die Leistungen zur Kieferumformung und Retention. Die Eingliederung festsitzender Therapiemittel ist damit nicht abgegolten und daher zusätzlich berechenbar.

§ 9 - Ersatz von Auslagen für zahntechni…

Eingliederung eines festsitzenden Retainers gesondert berechenbar

Die Eingliederung eines festsitzenden Retainers ist nicht mit den Kernpositionen nach den Nummern 6030 bis 6080 GOZ abgegolten und daher nach GOÄ-Nr. 2698 berechenbar.

C - Konservierende Leistungen (2000)

Adhäsive Befestigung von Brackets; AG Saarbrücken

Die adhäsive Befestigung nach der Geb.-Nr. 2197 GOZ ist neben der Geb.-Nr. 6100 GOZ berechenbar.