Übersicht nach Gebührennummern

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§ 4 - Gebühren Neben den kieferorthopädischen Kernpositionen 6030 bis 6080 GOZ sind weitere Leistungen zusätzlich…

Die Gebührennummern 6030 bis 6080 umfassen nur die Leistungen zur Kieferumformung und Retention. Die Eingliederung festsitzender Therapiemittel ist damit nicht abgegolten und daher zusätzlich berechenbar.

| Gericht: Amtsgericht Waiblingen | Aktenzeichen: 1 C 836/19 | Dokumententyp: Urteil | Rechtskraft: unbekannt

Paragraphen: § 4 - Gebühren
Gebührennummern: 6030, 6040, 6050, 6060, 6070, 6080, 6100, 6140

§ 9 - Ersatz von Auslagen für zahntechni… Eingliederung eines festsitzenden Retainers gesondert berechenbar

Die Eingliederung eines festsitzenden Retainers ist nicht mit den Kernpositionen nach den Nummern 6030 bis 6080 GOZ abgegolten und daher nach GOÄ-Nr. 2698 berechenbar.

| Gericht: Amtsgericht Wedding (Berlin) | Aktenzeichen: 7 C 186/16 | Dokumententyp: Urteil | Rechtskraft: unbekannt

Paragraphen: § 9 - Ersatz von Auslagen für zahntechnische Leistungen
Gebührennummern: 6030, 6040, 6050, 6060, 6070, 6080

Zahnärztekammern der Länder
Positionen und Statements