Übersicht nach Gebührennummern

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§ 4 - Gebühren Keine Beihilfefähigkeit der adhäsiven Befestigung der Gebührennummer 6100 GOZ

Die Berechnung der adhäsiven Befestigung neben der Gebührennummer 6100 GOZ ist zwar umstritten, aber vertretbar. Soweit die Beihilfeverordnung eine Nebeneinanderberechnung ausschließt, beseitigt dies aber die Beihilfefähigkeit.

| Gericht: Oberverwaltungsgericht Sachsen | Aktenzeichen: 2 A 301/ 17 (Vorinstanz VG Chemnitz 3 K 2206/ 14, 01.03.2017) | Dokumententyp: Urteil | Rechtskraft: 

Paragraphen: § 4 - Gebühren
Gebührennummern: 2197, 6100

C - Konservierende Leistungen (2000) Adhäsive Befestigung ist Leistungsbestandteil von Kompositfüllungen

Die Gebühren-Nummer 2197 ist neben den Ziffern 2060, 2080, 2100 und 2120 bei Restaurationen in Adhäsivtechnik nicht gesondert berechenbar, da die adhäsive Befestigung bereits Leistungsbestandteil dieser Gebühren-Nummer ist.

| Gericht: Amtsgericht Köln | Aktenzeichen: 142 C 328/15 | Dokumententyp: Urteil | Rechtskraft: unbekannt

Gebührennummern: 2060, 2080, 2100, 2197

§ 6 - Gebühren für andere Leistungen Entfernung von KFO-Bögen

Die Entfernung von KFO-Bögen ist nicht von den Kernpositionen 6030 bis 6080 erfasst und daher nach § 6 Abs. 1 GOZ analog zu berechnen. Der Runderlass eines Finanzministeriums beschränkt die Berechnung auf die Geb.-Nr. 6130 analog.

| Gericht: Oberverwaltungsgericht NRW | Aktenzeichen: 1 A 2596/ 16, Vorinstanz (Verwaltungsgericht Köln, 19 K 4516/ 15 | Dokumententyp: Urteil | Rechtskraft: 

Paragraphen: § 6 - Gebühren für andere Leistungen
Gebührennummern: 2197, 2290, 6030, 6040, 6060, 6080, 6100, 6130

§ 4 - Gebühren Keine Beihilfefähigkeit der adhäsiven Befestigung der Gebührennummer 6100 GOZ

Die Berechnung der adhäsiven Befestigung neben der Geb.-Nr. 6100 GOZ ist zwar umstritten, aber vertretbar. Soweit die Beihilfeverordnung eine Nebeneinanderberechnung ausschließt, beseitigt dies aber die Beihilfefähigkeit.

| Gericht: Oberverwaltungsgericht Sachsen | Aktenzeichen: 2 A 887/ 16 (Vorinstanz VG Dresden 070.7.2016 - 11 K 1756/ 15) | Dokumententyp: Beschluss | Rechtskraft: 

Paragraphen: § 4 - Gebühren
Gebührennummern: 2197, 6100

§ 5 - Bemessung der Gebühren für Leistun… Begründungsaufforderung bei Überschreitung des 2,3-fachen Gebührensatzes

Der 2,3-fache Gebührensatz kann nur überschritten werden, wenn der vermehrte Aufwand auf den betreffenden Patienten zurückzuführen ist. Verfahrensbezogene Besonderheiten genügen nicht.

| Gericht: Verwaltungsgericht München | Aktenzeichen: M 17 K 17.5384 | Dokumententyp: Urteil | Rechtskraft: unbekannt (siehe dazu auch VG München Az.: M 17 K 17.5823

Paragraphen: § 5 - Bemessung der Gebühren für Leistungen des Gebührenverzeichnisses
Gebührennummern: 0100, 2040, 2060, 2100, 2120, 2197, 2410, 2420, 2430, 9000

§ 5 - Bemessung der Gebühren für Leistun… Begründungsanforderung bei Überschreitung des 2,3-fachen Gebührensatzes

Der 2,3-fache Gebührensatz kann nur überschritten werden, wenn der vermehrte Aufwand auf den betreffenden Patienten zurückzuführen ist. Verfahrensbezogene Besonderheiten genügen nicht.

| Gericht: Verwaltungsgericht München | Aktenzeichen: M 17 K 17.5823 | Dokumententyp: Urteil | Rechtskraft: unbekannt (siehe dazu VG München M 17 K 17.5384)

Paragraphen: § 5 - Bemessung der Gebühren für Leistungen des Gebührenverzeichnisses
Gebührennummern: 0100, 2040, 2060, 2080, 2100, 2120, 2197, 2410, 2420, 9000

C - Konservierende Leistungen (2000) Adhäsive Aufbaufüllung/Wundverschlussplastik

Die adhäsive Aufbaufüllung zur Vorbereitung der Aufnahme einer Krone ist nach den Gebührennummern 2180 und 2197 Gebührenordnung für Zahnärzte – GOZ – zu berechnen. Eine analoge Berechnung kommt nicht in Betracht. Zahnärztliche…

| Gericht: Verwaltungsgericht Augsburg | Aktenzeichen: Au 2 K 17.1291 | Dokumententyp: Urteil | Rechtskraft: unbekannt

Paragraphen: § 6 - Gebühren für andere Leistungen
Gebührennummern: 2180, 2197, 4120

C - Konservierende Leistungen (2000) Adhäsive Befestigung ist nicht Leistungsbestandteil von Kompositfüllungen

Die Gebührennummer 2197 Gebührenordnung für Zahnärzte – GOZ – ist neben den Gebührennummern 2060, 2080, 2100 und 2120 GOZ berechenbar.

| Gericht: Amtsgericht Wittlich | Aktenzeichen: 4b C 507/16 | Dokumententyp: Urteil | Rechtskraft: unbekannt

Gebührennummern: 2060, 2080, 2100, 2120, 2197

C - Konservierende Leistungen (2000) Adhäsive Befestigung ist nicht Leistungsbestandteil von Kompositfüllungen

Die Gebührennummer 2197 ist neben den Gebührennummern 2060, 2080, 2100 und 2120 Gebührenordnung für Zahnärzte – GOZ – berechenbar.

| Gericht: Amtsgericht Siegburg | Aktenzeichen: 124 C 323/14 | Dokumententyp: Urteil | Rechtskraft: unbekannt

Gebührennummern: 2060, 2080, 2100, 2120, 2197

Zahnärztekammern der Länder
Positionen und Statements