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Gebührennummern

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§ 4 - Gebühren

Adhäsive Befestigung eines Klebebrackets

Die Geb.-Nr. 2197 GOZ ist für die adhäsive Befestigung eines Klebebrackets neben der Geb-Nr. 6100 GOZ berechenbar.

Urteile

Zu Notwendigkeit der vorbeugenden Nachbearbeitung von Invisalign-Alignern, GOZ-Nr. 2197 für…

Die vom Hersteller gelieferten Aligner sind grundsätzlich als einsatzbereites Endprodukt anzusehen. Eine umfassende Nachbearbeitung von Invisalign-Alignern vor deren Anprobe am Patienten ist regelmäßig nicht medizinisch. Sind Aligner in erheblichem…

Urteile

GOZ-Nr. 2197 neben GOZ-Nr. 6100 bei der Eingliederung von Brackets nicht beihilfefähig

Die adhäsive Befestigung eines Brackets nach GOZ-Nr. 2197 stellt im Verhältnis zur Eingliederung eines Klebebrackets nach GOZ-Nr. 6100 eine besondere Ausführungsart dieser Leistung dar. GOZ-Nr. 2197 ist neben GOZ-Nr. 6100 daher aufgrund des…

§ 4 - Gebühren

Keine Beihilfefähigkeit der adhäsiven Befestigung der Gebührennummer 6100 GOZ

Die Berechnung der adhäsiven Befestigung neben der Gebührennummer 6100 GOZ ist zwar umstritten, aber vertretbar. Soweit die Beihilfeverordnung eine Nebeneinanderberechnung ausschließt, beseitigt dies aber die Beihilfefähigkeit.

C - Konservierende Leistungen (2000)

Adhäsive Befestigung ist Leistungsbestandteil von Kompositfüllungen

Die Gebühren-Nummer 2197 ist neben den Ziffern 2060, 2080, 2100 und 2120 bei Restaurationen in Adhäsivtechnik nicht gesondert berechenbar, da die adhäsive Befestigung bereits Leistungsbestandteil dieser Gebühren-Nummer ist.

§ 6 - Gebühren für andere Leistungen

Entfernung von KFO-Bögen

Die Entfernung von KFO-Bögen ist nicht von den Kernpositionen 6030 bis 6080 erfasst und daher nach § 6 Abs. 1 GOZ analog zu berechnen. Der Runderlass eines Finanzministeriums beschränkt die Berechnung auf die Geb.-Nr. 6130 analog.

§ 4 - Gebühren

Keine Beihilfefähigkeit der adhäsiven Befestigung der Gebührennummer 6100 GOZ

Die Berechnung der adhäsiven Befestigung neben der Geb.-Nr. 6100 GOZ ist zwar umstritten, aber vertretbar. Soweit die Beihilfeverordnung eine Nebeneinanderberechnung ausschließt, beseitigt dies aber die Beihilfefähigkeit.

§ 5 - Bemessung der Gebühren für Leistun…

Begründungsaufforderung bei Überschreitung des 2,3-fachen Gebührensatzes

Der 2,3-fache Gebührensatz kann nur überschritten werden, wenn der vermehrte Aufwand auf den betreffenden Patienten zurückzuführen ist. Verfahrensbezogene Besonderheiten genügen nicht.

§ 5 - Bemessung der Gebühren für Leistun…

Begründungsanforderung bei Überschreitung des 2,3-fachen Gebührensatzes

Der 2,3-fache Gebührensatz kann nur überschritten werden, wenn der vermehrte Aufwand auf den betreffenden Patienten zurückzuführen ist. Verfahrensbezogene Besonderheiten genügen nicht.