Übersicht nach Gebührennummern

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§ 2 - Abweichende Vereinbarung Anforderungen an eine wirksame Honorarvereinbarung

Paragraf 2 Abs. 2 GOZ erfordert eine Erörterung der Fragen der vertragsgemäßgen Gebührenregelung. Ein Aushandeln und "zur Disposition stellen" ist hierfür nicht erforderlich. Sind von der Gebührenvereinbarung auch Leistungen erfasst, die nicht…

| Gericht: Amtsgericht Düsseldorf | Aktenzeichen: 39 C 198/16 | Dokumententyp: Urteil | Rechtskraft: unbekannt

Paragraphen: § 2 - Abweichende Vereinbarung , § 10 - Fälligkeit und Abrechnung der Vergütung; Rechnung

§ 9 - Ersatz von Auslagen für zahntechni… Umfang der Rechnung bei Auslagenersatz

Wird der Ersatz von Auslagen nach § 9 GOZ geltend gemacht, erfordert § 10 Abs. 2 Ziff. 5 GOZ – ausgehend vom Grundsatz der Nachvollziehbarkeit der Rechnung – keine Aufschlüsselung von Arbeitsschritten der Teilleistungen. Ebensowenig sind Einzelpreise…

| Gericht: Landgericht Hamburg | Aktenzeichen: 323 S 77/16 | Dokumententyp: Urteil | Rechtskraft: rechtskräftig

Paragraphen: § 9 - Ersatz von Auslagen für zahntechnische Leistungen , § 10 - Fälligkeit und Abrechnung der Vergütung; Rechnung

§ 6 - Gebühren für andere Leistungen Gesonderte Berechnung der Entfernung von Bögen

Die Entfernung eines Bogens ist nicht Leistungsbestandteil der Gebühren-Nr. 6150 GOZ. Die Berechnung nach Gebühren-Nr. 2702 GOÄ ist nicht zu beanstanden.

| Gericht: Verwaltungsgericht Stuttgart | Aktenzeichen: 12 K 3839/12 | Dokumententyp: Urteil | Rechtskraft: rechtskräftig

Paragraphen: § 6 - Gebühren für andere Leistungen
Gebührennummern: 6150

C - Konservierende Leistungen (2000) 1. Fotodokumentation zu Dokumentationszwecken/2. Gebühren-Nr. 2197 ist neben der Gebühren-Nr. 6100…

1. Eine Foto- oder Videodokumentation ausschließlich zu Dokumentationszwecken ist von den Gebührenpositionen der Untersuchungsleistungen erfasst und daher nicht gesondert berechnungsfähig. 2. Die Adhäsive Befestigung eines Brackets ist nicht…

| Gericht: Amtsgericht Ludwigsburg | Aktenzeichen: 6 C 2064/16 | Dokumententyp: Beschluss | Rechtskraft: rechtskräftig

Gebührennummern: 2197, 6100, 6150

§ 2 - Abweichende Vereinbarung Honorarvereinbarung bei schwierigem Krankheitsbild

Eine wegen eines schwerwiegenden Krankheitsfalles und daraus resultierender schwerer Behandlung geschlossene Honorarvereinbarung rechtfertigt die auch durchgängige Berechnung des 3,5-fachen Gebührensatzes.

| Gericht: Amtsgericht Frankfurt am Main | Aktenzeichen: 31 C 2596/12 (74) | Dokumententyp: Urteil | Rechtskraft: unbekannt

Paragraphen: § 2 - Abweichende Vereinbarung

§ 1 - Anwendungsbereich Individualisierung eines Konfektionslöffels/ medizinische Notwendigkeit der Lingualtechnik

Die Individualisierung eines Konfektionslöffels erfüllt die Anforderungen eines individuellen Löffels. Die Befestigung von Brackets in Lingualtechnik ist medizinisch notwendig und nicht bloße Kosmetik.

| Gericht: Landgericht Düsseldorf | Aktenzeichen: 9 O 396/ 14 | Dokumententyp: Urteil | Rechtskraft: aufgehoben durch OLG Düsseldorf 23 U 87/ 17

Paragraphen: § 1 - Anwendungsbereich , § 6 - Gebühren für andere Leistungen , § 9 - Ersatz von Auslagen für zahntechnische Leistungen
Gebührennummern: 5170

§ 5 - Bemessung der Gebühren für Leistun… Begründung der Überschreitung des 2,3-fachen Gebührensatzes

Das überschreiten des 2,3-fachen Gebührensatzes ist nur zulässig, wenn patientenbezogene Besonderheiten vorliegen, die, abweichend von der Mehrzahl der Behandlungsfälle, aufgetreten sind.

| Gericht: Verwaltungsgericht Saarland | Aktenzeichen: 6 K 468/16 | Dokumententyp: Urteil | Rechtskraft: unbekannt

Paragraphen: § 5 - Bemessung der Gebühren für Leistungen des Gebührenverzeichnisses

Zahnärztekammern der Länder
Positionen und Statements