Paragraf 2 Abs. 2 GOZ erfordert eine Erörterung der Fragen der vertragsgemäßgen Gebührenregelung. Ein Aushandeln und "zur Disposition stellen" ist hierfür nicht erforderlich. Sind von der Gebührenvereinbarung auch Leistungen erfasst, die nicht…
Wird der Ersatz von Auslagen nach § 9 GOZ geltend gemacht, erfordert § 10 Abs. 2 Ziff. 5 GOZ – ausgehend vom Grundsatz der Nachvollziehbarkeit der Rechnung – keine Aufschlüsselung von Arbeitsschritten der Teilleistungen. Ebensowenig sind Einzelpreise…
Die Entfernung eines Bogens ist nicht Leistungsbestandteil der Gebühren-Nr. 6150 GOZ. Die Berechnung nach Gebühren-Nr. 2702 GOÄ ist nicht zu beanstanden.
1. Eine Foto- oder Videodokumentation ausschließlich zu Dokumentationszwecken ist von den Gebührenpositionen der Untersuchungsleistungen erfasst und daher nicht gesondert berechnungsfähig.
2. Die Adhäsive Befestigung eines Brackets ist nicht…
Eine wegen eines schwerwiegenden Krankheitsfalles und daraus resultierender schwerer Behandlung geschlossene Honorarvereinbarung rechtfertigt die auch durchgängige Berechnung des 3,5-fachen Gebührensatzes.
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Gericht: Amtsgericht Frankfurt am Main
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Aktenzeichen: 31 C 2596/12 (74)
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Dokumententyp: Urteil
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Rechtskraft: unbekannt
Die Individualisierung eines Konfektionslöffels erfüllt die Anforderungen eines individuellen Löffels. Die Befestigung von Brackets in Lingualtechnik ist medizinisch notwendig und nicht bloße Kosmetik.
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Gericht: Landgericht Düsseldorf
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Aktenzeichen: 9 O 396/ 14
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Dokumententyp: Urteil
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Rechtskraft: aufgehoben durch OLG Düsseldorf 23 U 87/ 17
Das überschreiten des 2,3-fachen Gebührensatzes ist nur zulässig, wenn patientenbezogene Besonderheiten vorliegen, die, abweichend von der Mehrzahl der Behandlungsfälle, aufgetreten sind.