Übersicht nach Gebührennummern

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§ 4 - Gebühren Eingliederung eines festsitzenden Retainers gesondert berechenbar

Die Eingliederung eines festsitzenden Retainers ist nicht mit den Kernpositionen nach den Nummern 6030 bis 6080 GOZ abgegolten.

| Gericht: Oberverwaltungsgericht Münster | Aktenzeichen: 1 A 2252/16 | Dokumententyp: Urteil | Rechtskraft: unbekannt

Paragraphen: § 4 - Gebühren , § 6 - Gebühren für andere Leistungen
Gebührennummern: 6010, 6030, 6050, 6080, 6100, 6140

Urteil zur Abrechnung ohne GOZ-Bezug Ratenzahlungsvereinbarung in der Kieferorthopädie

Vorformulierte Ratenzahlungsvereinbarungen, die monatliche Raten unabhängig von einzelnen Behandlungsschritten vorsehen, sind unzulässig.

| Gericht: Oberlandesgericht Hamm - siehe dazu auch OLG Hamm - berichtigter Beschluss - Az. I-4 O 145/16 | Aktenzeichen: I-4 U 145/16 | Dokumententyp: Urteil | Rechtskraft: unbekannt

Urteil zur Abrechnung ohne GOZ-Bezug

§ 5 - Bemessung der Gebühren für Leistun… Analogsedierung bei Weisheitszahnentfernung

Im Rahmen einer Weisheitszahnentfernung kann eine Analogsedierung medizinisch notwendig und damit beihilfefähig sein.

| Gericht: VG Hannover | Aktenzeichen: 13 A 305/ 18 | Dokumententyp: Urteil | Rechtskraft: 

Paragraphen: § 5 - Bemessung der Gebühren für Leistungen des Gebührenverzeichnisses , § 6 - Gebühren für andere Leistungen

§ 10 - Fälligkeit und Abrechnung der Ver… Heil- und Kostenplan keine Voraussetzung für Vergütungsanspruch

Information über die voraussichtlichen Kosten ist grundsätzlich nur erforderlich, wenn Kenntnis davon besteht, dass Kostenübernahme nicht gewährleistet ist. Umfang der Aufklärungspflichten.

| Gericht: Landgericht Bonn | Aktenzeichen: 8 S 72/18 | Dokumententyp: Urteil | Rechtskraft: rechtskräftig

Paragraphen: § 10 - Fälligkeit und Abrechnung der Vergütung; Rechnung

Urteil zur Abrechnung ohne GOZ-Bezug Honoraranspruch bei fehlerhafter zahnärztlich-implantologischer Leistung

Bei fehlerhafter implantologischer Leistung entfällt der Honoraranspruch des Zahnarztes, wenn Korrekturen durch Nachbehandlung nicht möglich sind.

| Gericht: Bundesgerichthof | Aktenzeichen: III ZR 294/16 | Dokumententyp: Urteil | Rechtskraft: unbekannt (Vorinst. LG Verden, Entsch. v. 24.07.2014 - 5 O 18/11 sowie OLG Celle, Entsch. v. 02.05.2016 - 1 U 78/14

Urteil zur Abrechnung ohne GOZ-Bezug

C - Konservierende Leistungen (2000) Trepanation neben endodontischen Leistungen brechenbar

1. Die selbständige Leistung „Trepanation“ ist mit der Eröffnung des koronalen Pulpenkavums abgeschlossen. Im Anschluss durchgeführte endodontische Maßnahmen sind parallel berechenbar. 2. Aus hygienischen Gründen nur einmal verwendete…

| Gericht: Landgericht Hamburg | Aktenzeichen: 323 O 16/15 | Dokumententyp: Urteil | Rechtskraft: unbekannt

Gebührennummern: 2390

§ 4 - Gebühren Keine Beihilfefähigkeit der adhäsiven Befestigung der Gebührennummer 6100 GOZ

Die Berechnung der adhäsiven Befestigung neben der Geb.-Nr. 6100 GOZ ist zwar umstritten, aber vertretbar. Soweit die Beihilfeverordnung eine Nebeneinanderberechnung ausschließt, beseitigt dies aber die Beihilfefähigkeit.

| Gericht: Oberverwaltungsgericht Sachsen | Aktenzeichen: 2 A 887/ 16 (Vorinstanz VG Dresden 070.7.2016 - 11 K 1756/ 15) | Dokumententyp: Beschluss | Rechtskraft: 

Paragraphen: § 4 - Gebühren
Gebührennummern: 2197, 6100

§ 5 - Bemessung der Gebühren für Leistun… Begründungsaufforderung bei Überschreitung des 2,3-fachen Gebührensatzes

Der 2,3-fache Gebührensatz kann nur überschritten werden, wenn der vermehrte Aufwand auf den betreffenden Patienten zurückzuführen ist. Verfahrensbezogene Besonderheiten genügen nicht.

| Gericht: Verwaltungsgericht München | Aktenzeichen: M 17 K 17.5384 | Dokumententyp: Urteil | Rechtskraft: unbekannt (siehe dazu auch VG München Az.: M 17 K 17.5823

Paragraphen: § 5 - Bemessung der Gebühren für Leistungen des Gebührenverzeichnisses
Gebührennummern: 0100, 2040, 2060, 2100, 2120, 2197, 2410, 2420, 2430, 9000

Zahnärztekammern der Länder
Positionen und Statements