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Gebührennummern

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§ 4 - Gebühren

Eingliederung eines festsitzenden Retainers gesondert berechenbar

Die Eingliederung eines festsitzenden Retainers ist nicht mit den Kernpositionen nach den Nummern 6030 bis 6080 GOZ abgegolten.

Urteil zur Abrechnung ohne GOZ-Bezug

Ratenzahlungsvereinbarung in der Kieferorthopädie

Vorformulierte Ratenzahlungsvereinbarungen, die monatliche Raten unabhängig von einzelnen Behandlungsschritten vorsehen, sind unzulässig.

§ 5 - Bemessung der Gebühren für Leistun…

Analogsedierung bei Weisheitszahnentfernung

Im Rahmen einer Weisheitszahnentfernung kann eine Analogsedierung medizinisch notwendig und damit beihilfefähig sein.

§ 10 - Fälligkeit und Abrechnung der Ver…

Heil- und Kostenplan keine Voraussetzung für Vergütungsanspruch

Information über die voraussichtlichen Kosten ist grundsätzlich nur erforderlich, wenn Kenntnis davon besteht, dass Kostenübernahme nicht gewährleistet ist. Umfang der Aufklärungspflichten.

Urteil zur Abrechnung ohne GOZ-Bezug

Wurzelkanalbehandlung bei GKV-Patienten

Kein Anspruch des Patienten gegen seine gesetzliche Krankenkasse bei privat vereinbarter Wurzelkanalbehandlung.

Urteil zur Abrechnung ohne GOZ-Bezug

Honoraranspruch bei fehlerhafter zahnärztlich-implantologischer Leistung

Bei fehlerhafter implantologischer Leistung entfällt der Honoraranspruch des Zahnarztes, wenn Korrekturen durch Nachbehandlung nicht möglich sind.

C - Konservierende Leistungen (2000)

Trepanation neben endodontischen Leistungen brechenbar

1. Die selbständige Leistung „Trepanation“ ist mit der Eröffnung des koronalen Pulpenkavums abgeschlossen. Im Anschluss durchgeführte endodontische Maßnahmen sind parallel berechenbar. 2. Aus hygienischen Gründen nur einmal verwendete…

§ 4 - Gebühren

Keine Beihilfefähigkeit der adhäsiven Befestigung der Gebührennummer 6100 GOZ

Die Berechnung der adhäsiven Befestigung neben der Geb.-Nr. 6100 GOZ ist zwar umstritten, aber vertretbar. Soweit die Beihilfeverordnung eine Nebeneinanderberechnung ausschließt, beseitigt dies aber die Beihilfefähigkeit.

§ 5 - Bemessung der Gebühren für Leistun…

Begründungsaufforderung bei Überschreitung des 2,3-fachen Gebührensatzes

Der 2,3-fache Gebührensatz kann nur überschritten werden, wenn der vermehrte Aufwand auf den betreffenden Patienten zurückzuführen ist. Verfahrensbezogene Besonderheiten genügen nicht.